Geschäftsführung
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung entscheidet im Rahmen der Beschlüsse der Trägerversammlung über die fachliche Aufgabenwahrnehmung im Jobcenter (§ 44 d SGB II) und übt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften die dienst-, personal- und arbeitsrechtlichen Befugnisse, sowie die Dienstvorgesetzten- und Vorgesetztenfunktion über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters aus.
Thomas Wendrich
Geschäftsführer
Alexandra Obermaier
Stellvertretende Geschäftsführerin
Trägerversammlung
Trägerversammlung
Das Jobcenter Traunstein wird durch die Trägerversammlung gesteuert (§ 44 c SGB II). Die Trägerversammlung entscheidet über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten des Jobcenters.
Die Trägerversammlung hat 8 Mitglieder, von denen jeweils 4 Mitglieder von der Agentur für Arbeit und 4 Mitglieder vom Landkreis Traunstein benannt werden.
Den Vorsitz hat Herr Landrat Siegfried Walch.
Beirat
Beirat
Bei jedem Jobcenter wird ein örtlicher Beirat gebildet (§ 18 d SGB II). Der Beirat berät die Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen, sowie bei der Entwicklung des Arbeitsmarktprogramms. Die Trägerversammlung beruft die Mitglieder des Beirats auf Vorschlag der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, insbesondere den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, den Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie den Kammern und berufsständischen Organisationen.
Durch die Einrichtung des Beirates konnte im Landkreis Traunstein gewährleistet werden, dass das auf kommunaler Ebene seit langem bestehende und bewährte Netz sozialer Dienstleistungen, das in bewährter Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Akteuren des Arbeitsmarktes wesentlich zum sozialen Frieden und zur Integration der Erwerbslosen und ihrer Angehörigen in die Gesellschaft beigetragen hat, in der Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis Traunstein und der Agentur für Arbeit fortgeführt wurde.
Im Beirat des Jobcenters Traunstein sind folgende Institutionen und Verbände vertreten:
- Sprecher der Wohlfahrtsverbände
- Handwerksvertreter
- Arbeitgeber
- Landkreis Traunstein
- Agentur für Arbeit Traunstein
- Arbeitnehmervertreter/Gewerkschaften
- vom Kreistag entsendete Vertreterinnen und Vertreter der Politik
Datenschutz
Datenschutz
Hinweise zum Umgang mit Ihren Daten bei uns:
- Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig.
- Ihre persönlichen Daten werden nur im erforderlichen Rahmen zur Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II verarbeitet.
- Der Datenschutzbeauftragte des Jobcenters wirkt dabei auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften (insbesondere der Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes, des SGB X) hin.
- Zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten gehört auch die Beratung und Unterstützung von Kundinnen und Kunden bei der Wahrnehmung ihrer Datenschutzrechte.
- Er ist weisungsfrei und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Sie haben Fragen zum Umgang mit Ihren persönlichen Daten? Unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten, Herrn Franz Sailer, erreichen Sie unter der Postanschrift: Jobcenter Traunstein, z. Hd. des Datenschutzbeauftragten, Chiemseestraße 35, 83278 Traunstein oder per Email unter Jobcenter-Traunstein.Datenschutzjobcenter-ge.de.
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA)
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA)
Guten Tag!
Mein Name ist Alexandra Obermaier.
Als Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) bin ich für Sie da bei allen Fragen rund um die Themen Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Frauenförderung.
Für Menschen mit Familienpflichten gibt es vielfältige Möglichkeiten. Ob Sie ein oder mehrere Kinder haben, ob Sie als Elternpaar erziehen, alleinerziehend sind oder ob Sie Ihre Angehörigen pflegen: Wir unterstützen Sie!
Bitte denken Sie auch an die Beantragung von Bildungs- und Teilhabeleistungen für Ihre Kinder.
Was wir für Sie tun können?
Wir im Jobcenter Traunstein möchten Perspektiven eröffnen - für Sie als Kundinnen und Kunden. Es geht uns darum, Ihnen Mut zu machen, Ihre Situation und Ihre beruflichen Perspektiven in Einklang zu bringen.
Es gibt die Möglichkeit telefonischer Beratung und persönliche Beratungsgespräche, ggf. an der frischen Luft, das sog. Walk and Talk. Hierzu vereinbaren Sie bitte einen Termin im Jobcenter.
Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen
Alexandra Obermaier
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Service- und Auftragsleistungen der Bundesagentur für Arbeit
Service- und Auftragsleistungen der Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit bietet den Jobcentern Serviceleistungen an, die im Gesamtkatalog der Bundesagentur für die Jobcenter spezifiziert sind, um sie bei ihrer Aufgabenwahrnehmung zu unterstützen. Die Serviceleistungen für die Jobcenter werden nach § 44b Abs. 4 und 5 SGB II erbracht.
Für die rechtswirksame Übertragung der Aufgaben des Jobcenters Traunstein auf die Bundesagentur wurde mit Beschluss der Trägerversammlung vom 23.11.2021 der Übertragung folgender Aufgaben und hoheitlicher Befugnisse des Jobcenters Traunstein auf die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt (siehe Anhang)