Allgemein
Bürgergeld soll eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten. Was dem Einzelnen zum täglichen Leben zusteht, hat der Gesetzgeber in sogenannten „Regelbedarfen“ festgelegt.
Der Regelbedarf umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung) sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehört in vertretbarem Umfang eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag gewährt. Über die Verwendung der zur Deckung des Regelbedarfs erbrachten Leistungen entscheiden Sie eigenverantwortlich.
Höhe der Regelbedarfe ab 01.01.2024
Personen | Regelbedarf |
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Alleinstehende und Alleinerziehende und Personen mit minderjähriger Partnerin | 563 € |
Volljährige (Ehe-) Partner in der Bedarfsgemeinschaft jeweils | 506 € |
Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern | 451 € |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren und | 471 € |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 390 € |
Kleinkinder von 0 bis 5 Jahren | 318 € |