Was sind Mitwirkungspflichten?

Sie und alle Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind dazu verpflichtet, aktiv an der Beendigung Ihrer Hilfebedürftigkeit mitzuarbeiten. Sie müssen sich also um eine Arbeit bemühen, an Fortbildungen teilnehmen, Bewerbungen schreiben und ähnliches. In bestimmten Fällen wird diese Verpflichtung ausgesetzt, beispielsweise wenn Sie zur Schule gehen, sich allein um ein Kind unter 3 Jahren kümmern oder eine hilfsbedürftige Person pflegen. Da die Erwerbsfähigkeit eine Grundvoraussetzung für den Erhalt von Bürgergeld ist, müssen Sie dem Jobcenter außerdem unverzüglich mitteilen, wenn Sie krank /  arbeitsunfähig sind.

Was ist ein Kooperationsplan?

Erhalten Sie Bürgergeld, erstellen Ihre Integrationsfachkraft zusammen mit Ihnen einen Kooperationsplan. In diesem legen wird ein  Ziel festgelegt wie Ihre derzeitige wirtschaftliche Hilfebedürftigkeit  verringert o/ beendet werden kann. Der Kooperationsplan beschreibt Schrit für Schritt den Weg dazu und st dabei auf das Wesentliche reduziert und verständlich formuliert. Sie haben alles Notwendige kompakt zusammengefasst und können auf einen Blick sehen, welche Schritte gemeinsam unternommen werden. Er ist rechtlich unverbindlich und stellt eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit in den Mittelpunkt.

Muss ich die Anträge, Nachweise und Unterlagen persönlich abgeben?

Unterlagen müssen nicht persönlich abgeben werden. Bitte senden Sie uns ihre Unterlagen möglichst über unser Portal "www.jobcenter.digital".

Ich kann nicht zu meinem Termin im Jobcenter erscheinen. Wie soll ich mich verhalten?

Teilen Sie uns umgehend mit, dass Sie den Termin nicht wahrnehmen können. Sollten Sie erkrankt sein, reichen Sie uns bitte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein.

Ich spreche kein Deutsch, muss ich trotzdem zum Termin kommen?

Ja, Sie müssen trotzdem zu Ihrem Termin erscheinen. Bitte bringen eine Person mit ausreichenden Deutschkenntnissen mit.

Muss ich dem Jobcenter mitteilen, wenn ich für ein paar Tage verreise?

Ja, jede mehrtägige  Ortsabwesenheit vom Wohnort, müssen Sie Ihrem Jobcenter mitteilen. Arbeitslose und arbeitssuchende Bürgergeldempfänger benötigen zusätzlich die Zustimmung des Jobcenters für die  gewünschte Ortsabwesenheit. Im Versäumnisfall könnten Ihnen ansonsten  finanzielle Nachteile entstehen.                                         

Wie unterstützt mich das Jobcenter bei der Arbeitssuche?

Wir haben viele Möglichkeiten, Sie bei der Arbeitssuche zu unterstützen.

Grundsätzlich schauen wir immer, welche beruflichen Möglichkeiten und Vorstellungen Sie haben. Im persönlichen Gespräch klären wir mit Ihnen das Ziel, den Weg dorthin und die Art der  Unterstützung durch das Jobcenter.

Ich bin mir unsicher bei der Berufswahl, kann ich Unterstützung vom Jobcenter bekommen?

Professionell ausgebildete Integrationsfachkräfte für den jungen Erwachsenenbereich helfen Ihnen bei der Berufsorientierung und der Berufswahl. Auf Wunsch stellen wir auch die Verbindung zur Berufsberatung der Agentur für Arbeit her.

Ich habe gesundheitliche Probleme. Wie finde ich eine passende Arbeit für mich?

Unser ärztlicher Dienst kann durch Gutachten feststellen, welche Tätigkeiten Sie gesundheitlich noch machen können. Nach dem Gutachten können Sie durch  Einzelcoaching und Probearbeiten verschiedene Tätigkeiten ausprobieren  und herausfinden welche der Tätigkeiten  am besten zu Ihnen passt.  Wir beraten Sie gerne in einem Gespräch dazu.

Ich möchte eine Ausbildung machen. Wie kann mich das Jobcenter unterstützen?

Wir haben diverse Möglichkeiten, Sie bei der Suche oder Aufnahme einer Ausbildung, ggf. auch in Teilzeit, zu unterstützen. Sollte aus unterschiedlichen Gründen eine Ausbildungsaufnahme auf dem regulären Ausbildungsmarkt nicht möglich sein, so gibt es dafür auch verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten. Das Jobcenter berät Sie gerne. Am besten vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Ich möchte eine Weiterbildung machen. Wie bekomme ich Unterstützung vom Jobcenter?

Alle Fragen zur beruflichen Weiterbildung können Sie gerne uns besprechen. Wir können eine Weiterbildung fördern, wenn diese Ihre Chancen auf eine Arbeit verbessert. Möglich sind auch Fachqualifizierungen, die zum Erhalt einer Beschäftigung notwendig sind. Berufsabschlussbezogene Weiterbildungen kommen grundsätzlich auch für Kundinnen und Kunden im fortgeschrittenen Lebensalter in Betracht. Wichtig ist, dass Sie die Voraussetzungen für die Weiterbildung erfüllen. Das klären wir im persönlichen Gespräch.

Ich habe ein Praktikum (eine Probearbeit) bei einem Betrieb. Wie kann mich das Jobcenter unterstützen? Was muss ich beachten?

Ein Praktikum oder eine Probearbeit ist eine gute Möglichkeit, einen Betrieb von sich zu überzeugen. Wir können das zum Beispiel durch die Übernahme von Fahrkosten oder Kinderbetreuungskosten fördern. Bitte nehmen Sie oder Ihr zukünftiger Arbeitgeber umgehend vor der geplanten Probearbeit Kontakt mit Ihrem Jobcenter auf.

Ich möchte mich selbstständig machen. Wie kann mich das Jobcenter dabei unterstützen?

Wir können eine Selbstständigkeit durch Beratung, Qualifizierung und finanzielle Förderung unterstützen. Voraussetzung ist, dass eine Selbstständigkeit Aussicht auf Erfolg hat. Dies werden wir zunächst prüfen. Vereinbaren Sie hierzu ein Gespräch mit uns.

Muss ich als Berufstätiger oder Selbständiger zur Arbeitsvermittlung bzw. muss ich mich bewerben?

Wenn Sie von Ihrem Verdienst aus der beruflichen Selbstständigkeit Ihren Lebensunterhalt nicht sichern können und dadurch bei uns Bürgergeldleistungen beziehen, besprechen wir mit Ihnen Ihre beruflichen Perspektiven und halten in einem Kooperationsplan fest welche Schritte unternommen werden damit Sie Ihren Lebensunterhalt wieder selbst bestreiten können. Hierzu kann die Ausweitung der hauptberuflichen Selbstständigkeit, z.B. durch die Erweiterung / Anpassung Ihres Dienstleistungsangebotes gehören oder auch die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, sofern Ihre Selbständigkeit betriebswirtschaftlich nicht tragfähig sein sollte.

 

Welche Fördermöglichkeiten kann eine Arbeitgeberin bzw. ein Arbeitgeber erhalten, wenn er mich einstellt?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einer Arbeitgeberin bzw. einem Arbeitgeber Zuschüsse zum Arbeitsentgelt zu gewähren, wenn er Sie einstellt. Da dies jedoch immer nur für den Einzelfall entschieden werden kann, kontaktieren Sie oder Ihr zukünftiger Arbeitgeber bitte das Jobcenter.

Ich möchte einen Sprachkurs machen, wie unterstützt mich das Jobcenter dabei?

Bitte vereinbaren Sie hierfür ein persönliches Gespräch bei Ihrer Integrationsfachkraft in Ihrem Jobcenter. Bringen Sie bitte bei Bedarf eine Person mit ausreichenden Deutschkenntnissen mit.

Wer zahlt die Kosten (auch Fahrkosten) für meinen Sprachkurs?

Für alle Kosten im Zusammenhang mit einem Sprachkurs ist das Jobcenter nicht zuständig. Bitte melden Sie sich diesbezüglich beim Sprachkursträger!

Ich brauche Kinderbetreuung, hilft mir das Jobcenter dabei?

Wir können Sie an entsprechende Stellen verweisen und ggf. auch die Kinderbetreuung finanziell unterstützen sofern dies beruflich erforderlich ist.  Bitte sprechen Sie uns einfach an!

Hinweis:

Diese Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit.

Maßgeblich für den Einzelfall ist immer die Entscheidung Ihrer Integrationsfachkraft im Jobcenter.