Förderung beruflich selbständiger Personen

Wenn das Einkommen aus der Selbständigkeit zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht ausreicht, kann ein Anspruch auf Bürgergeld geprüft werden. Dabei müssen besondere gesetzliche Voraussetzungen / Grundlagen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beachtet werden.

Bei der Prüfung eines möglichen Anspruchs von Bürgergeld werden als Einkommen grundsätzlich alle Einnahmen aller Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt (§ 11 SGB II). Somit wird auch Einkommen aus selbständiger Tätigkeit auf das Bürgergeld angerechnet und muss lückenlos angegeben und nachgewiesen werden.

Sie können sich dazu im Vorfeld bereits mit dem Antragsvordruck EKS (Einkommen aus Selbständigkeit) und den dazugehörigen Hinweisen vertraut machen. Den Vordruck sowie weitere Informationen dazu finden hier.

Für  hauptberuflich Selbständige kann Ihre Integrationsfachkraft unter bestimmten Vorraussetzungen  einen Zuschuss und / oder ein Darlehen zu erforderlichen Investitionen und Beratungsanboten bereitstellen.

Link:  Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (LES) 

Für weiterführende Informationen vereinbaren Sie einen Termin im Jobcenter.

Förderung beruflicher Existenzgründung

Der Schritt in die berufliche Selbständigkeit kann für Jobcenter-Kundeninnen und - kunden eine Möglichkeit sein, ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden. Das Jobcenter Traunstein unterstützt Interessierte bei der Existenzgründung durch Beratung und finanzielle Förderung.

Die Förderung der beruflichen Existenzgründung durch unser Jobcenter ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden:

  • die wichtigste Voraussetzung ist eine gute Geschäftsidee
  • gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • einen Business- und Finanzierungsplan
  • eine Bestätigung der betriebswirtschaftlichen Tragfähigkeit, ausgestellt entweder von der Industrie- und Handelskammer (IHK), der Handwerkskammer (HWK) oder einer vom Jobcenter Traunstein vorgeschriebene  Organisation

 Wichtiger Hinweis:  Die Förderleistung ist eine Ermessensleistung  des Jobcenters.  Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. 

 

Für weiterführende Informationen vereinbaren Sie einen Termin im Jobcenter.


Weitere Informationen und Unterstützungsangebote externer Behörden und Einrichtungen für die berufliche Existenzgründung:

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